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Vergütung von Fahrtzeiten bei einem Außendienstmitarbeiter (Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG)

Vergütung von Fahrtzeiten bei einem Außendienstmitarbeiter (Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG)
Aktuelles
03.06.2020

Vergütung von Fahrtzeiten bei einem Außendienstmitarbeiter (Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urt. v. 18.03.2020 – 5 AZR 36/19):

Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, welche die vergütungspflichtigen Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters verkürzen, sind wegen Verstoßes gegen die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, wenn die betreffenden Zeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten sind.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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