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Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei irrtümlicher Zuwendung

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei irrtümlicher Zuwendung
Aktuelles
23.05.2024

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei irrtümlicher Zuwendung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Leitsatz wie folgt entschieden (BFH, Urt. v. 22.11.2023 – I R 9/20, DB 2024, 1045):

„Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.“

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Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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