Verbraucherbauvertrag
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden (OLG Zweibrücken, Urt. v. 29.03.2022 – 5 U 52/21):
„Ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben. Diese höchstrichterlich bislang ungeklärte Rechtsfrage hat das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29.03.2022 im Sinne der Bauherren entschieden. Damit können diese sich auf die hieraus ergebenden Verbraucherrechte berufen und sind nicht verpflichtet, einem Handwerksunternehmen eine sogenannte Bauhandwerkersicherung zu stellen.“