Startseite | Aktuelles | Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!

Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!

Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!
Aktuelles
30.10.2020 — Lesezeit: 1 Minute

Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Beschl. v. 27.07.2020 – II B 39/20):

Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.

Ergänzende Hinweise:

In dem durch den BFH entschiedenen Fall ging es um die steuerrechtlich Anerkennung eines vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Freibetrags. Ur­en­kel sind demnach eben keine „Kin­der der Kin­der“, also En­kel­kin­der, denen ein dop­pelt so hoher Frei­be­trag zu­stünde.

Suchen
Format
Autor(en)

Weitere interessante Artikel