Unter Umständen muss der Mieter einer Gewerberaumimmobile Umsatzsteuer auch auf die umlagefähigen Nebenkosten zahlen!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Mieter einer Gewerberaumimmobile Umsatzsteuer unter Umständen auch auf die umlagefähigen Nebenkosten zahlen muss, je nachdem wie der Mietvertrag auszulegen ist (BGH, Urt. v. 30.09.2020 – XII ZR 6/20):
Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.