Unfall beim Überholen eines Traktors
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat im Leitsatz zu 1.) wie folgt entschieden (OLG Schleswig-Holstein v. 26.07.2023 – 7 U 42/23):
„Blinkt ein Traktor nach links muss der nachfolgende Verkehr stets damit rechnen, dass der Traktor kurzfristig abbiegt, und zwar auch ohne vorheriges Einordnen nach links (was wegen der Fahrzeugbreite häufig nicht möglich ist).“