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Taschenrechner am Steuer ist verboten!

Wer rechnet und fährt, bezahlt am Ende ein Bußgeld
Taschenrechner am Steuer ist verboten!
Aktuelles
03.03.2021

Taschenrechner am Steuer ist verboten!

Wer rechnet und fährt, bezahlt am Ende ein Bußgeld

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 – 4 StR 526/19 –  entschieden, dass ein Taschenrechner der Regelung des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, weil es sich um ein elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift handele, das der Information diene. Am Steuer darf ein Taschenrechner daher nicht benutzt werden.

Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Bußgeldprüfstelle.

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