Steuerliche Behandlung des aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielten Veräußerungserlöses
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 01.12.2020 – VIII R 40/18, DB 2021, 1172):
„Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist.“
In den Entscheidungsgründen heißt es:
„Die dem Kläger in den Streitjahren zugeflossenen Veräußerungserlöse sind den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG und nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG zuzuordnen.“