Stellt die Zahlung von Arbeitslohn eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der InsO dar?
Ja, meint der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 18.04.2023 – VII R 35/19, DB 2023, 2810). Im Leitsatz des Urteils heißt es:
„Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.“