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Steht dem Vermieter einer Wohnung eine Direktanspruch auf Zahlung der Miete gegen das Jobcenter zu?

Steht dem Vermieter einer Wohnung eine Direktanspruch auf Zahlung der Miete gegen das Jobcenter zu?
Frage der Woche
22.03.2022

Steht dem Vermieter einer Wohnung eine Direktanspruch auf Zahlung der Miete gegen das Jobcenter zu?

Nein, meint das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 07.02.2022  – L 11 AS 578/20). Im Leitsatz heißt es:

„1. Aus der Direktzahlung der Miete an den Vermieter (§ 22 Abs. 7 SGB II) ergeben sich grundsätzlich keine einklagbaren Ansprüche des Vermieters.

  1. Der Vermieter hat keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf Angabe eines konkreten Verwendungszwecks der Überweisung bei einer Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 SGB II.“
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