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Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung

Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung
Aktuelles
13.09.2024

Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung

Das Landessozialgericht (LSG) München hat im Leitsatz wie folgt entschieden (LSG München, Urt. v. 22.08.2024 – L 7 BA 114/23):

„Eine Statusfeststellung, wonach eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wirkt nach einem Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber nicht über § 613a BGB weiter.“

Beachten Sie bitte auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle.

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Autor(en)


Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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