Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung
Das Landessozialgericht (LSG) München hat im Leitsatz wie folgt entschieden (LSG München, Urt. v. 22.08.2024 – L 7 BA 114/23):
„Eine Statusfeststellung, wonach eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wirkt nach einem Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber nicht über § 613a BGB weiter.“
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