Sittenwidrige Zugewinnausgleichsregelung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage nach der Wirksamkeit einer zwischen geschiedenen Ehegatten vereinbarten Regelung des Zugewinns befasst (BGH, Beschl. v. 31.01.2024 – XII ZB 385/23). Im Leitsatz heißt es:
„Die Regelung in einem zwischen geschiedenen Ehegatten geschlossenen gerichtlichen Vergleich, welche die Fälligkeit einer ratenweise zu zahlenden Zugewinnausgleichsforderung mit der tatsächlichen Gewährung von Umgang mit den gemeinsamen Kindern verknüpft, ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn sie dazu bestimmt ist, die vereinbarte Umgangsregelung unter Ausschluss einer gerichtlichen Kontrolle am Maßstab des Kindeswohls erzwingbar zu machen.“