Sind die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion in Zeiten der Corona Pandemie von der Haftpflichtversicherung nach einem Unfall zu ersetzen?
Ja, im Grundsatz erkennt das AG Heinsberg, Urt. v. 04.09.2020 – 18 C 161/20 – einen solchen Anspruch an. In den Entscheidungsgründen heißt es:
„Es sind auch die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion zu erstatten. Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig.“
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem anfallenden Material- und Arbeitseinsatz.