Sind die Grundsätze zum groben Behandlungsfehler auch im Rechtsstreit zwischen Mitbehandlern des Patienten über den selbständigen Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners nach § 426 Abs. 1 BGB anwendbar?
Ja, meint der BGH (BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 284/19). Im Leitsatz heißt es:
„Die Grundsätze der Beweislastumkehr wegen eines groben Behandlungsfehlers sind auch im Rechtsstreit zwischen Mitbehandlern des Patienten über den selbständigen Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners nach § 426 Abs. 1 BGB anwendbar (Klarstellung zu Senatsurteil vom 6. Oktober 2009 – VI ZR 24/09, NJW-RR 2010, 831).“