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Schluss mit der Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ in Bremen!

Schluss mit der Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ in Bremen!
Aktuelles
02.03.2022

Schluss mit der Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ in Bremen!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zur Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ entschieden (BVerwG, Beschl. v. 11.01.2022 – 3 BN 6.21). Im Leitsatz heißt es:

„Die Aufhebung der Zusatzweiterbildung ´Homöopathie´ in der Weiterbildungsordnung einer Landesärztekammer greift nicht in die Berufsfreiheit von Ärzten ein, die die Weiterbildung bereits erfolgreich absolviert haben und die Zusatzbezeichnung weiter führen dürfen; sie kommt einem solchen Eingriff auch nicht funktional gleich.“

Ergänzende Hinweise

Der vor dem BVerwG erfolglos gebliebene Antragsteller ist ein Facharzt für Allgemeinmedizin. Er betreibt eine allgemeinärztliche Praxis in Bremen. Die Praxis hat nach Angaben des Antragstellers einen naturheilkundlichen und homöopathischen Schwerpunkt. Die Landesärztekammer Niedersachsen hatte ihm die Berechtigung erteilt, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ zu führen. Er wendet sich gegen die Aufhebung der Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ in der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte des Landes Bremen. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hatte 2019 die Neufassung der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Darin ist eine Zusatzweiterbildung auf dem Gebiet der Homöopathie nicht mehr vorgesehen. Es dürfen aber die nach der bisherigen Weiterbildungsordnung erworbenen Zusatzbezeichnungen weitergeführt werden. Lediglich die Möglichkeit eines Neuerwerbs der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ ist nicht mehr vorgesehen.

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Autor(en)


Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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