Rechtsfehlerhafte Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat entschieden (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.12.2022 – 7 U 128/21):
„Bezieht das Familiengericht rechtsfehlerhaft eine private Rentenversicherung nach Ausübung des Kapitalwahlrechts im Rahmen der internen Teilung in den Versorgungsausgleich ein, führt der Eintritt der Rechtskraft des Versorgungsausgleichsbeschlusses unmittelbar zur Kürzung der Ablaufleistung bei dem ausgleichspflichtigen Versicherungsnehmer mit der Folge, dass eine irrtümlich geleistete, ungeschmälerte Kapitalleistung in Höhe des gekürzten Anrechts vom Versicherungsnehmer zurückverlangt werden kann.“