Rechtmäßige Arbeitgeberseitige Kündigung wegen Faschismusvergleich
Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau arbeitgeberseitig ordentlich, d.h. fristgemäß gekündigt werden kann, wenn die Arbeitnehmerin im Zusammenhang mit Impfungen gegen das Coronavirus einen Faschismusvergleich anstellt (LAG München, Urt. v. 18.07.2023 – 7 Sa 71/23).
Wörtlich hatte die Arbeitnehmerin auf einer Demonstrationsveranstaltung gesagt:
„Wir habens hier mit der schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft zu tun. Seit der Gründung der Bundesrepublik. Und ihr seht die Ignoranz dieses Staates, dieses reaktionär faschistoiden Staates, der meint, er kann sich abschütteln.“
Bei der Arbeitnehmerin handelte es sich um eine Angestellte im öffentlichen Dienst.