Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?
Nein, nicht in allen Fällen. Rechtsanwalt Jens Reininghaus, Rechtsanwalt bei der ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft aus Köln, hat sich für einen Mandanten gegen die Google LLC bei dem Oberlandesgericht Köln erfolgreich durchgesetzt (OLG Köln, Urt. v. 26.06.2019 – 15 U 91/19).
In der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es um eine sog. 1-Sterne-Bewertung ohne Begründung, die auf dem Geolokalisationsportal www.google.de/maps im Internet auf dem Unternehmensprofil des Klägers veröffentlicht worden war.
Das Gericht hat dem Kläger unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts einen Anspruch auf Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit zuerkannt (§§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG).
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Nach Rücknahme der Revision wurde das Verfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen.
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