Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für die Betankung des Dienstfahrzeugs, das auch zur privaten Nutzung überlassen worden war, erstatten?
Ja, so hat es das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden (LAG Köln, Urt. v. 07.08.2020 – 4 Sa 122/20):
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einer Arbeitnehmerin die Kosten für die Betankung des Dienstfahrzeugs, der auch zur privaten Nutzung überlassen ist, im Wege des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB zu erstatten, jedenfalls wenn ihm die Tankbelege im Original vorliegen.