ETL Rechtsanwälte informieren im aktuellen Whitepaper über die Jahrhundertreform MoPeG
Kurz vor dem Auslaufen der Legislaturperiode hat der 19. Deutsche Bundestag eine Jahrhundertreform auf den Weg gebracht: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – kurz MoPeG. Der sperrig klingende Name und die vermeintlich lange Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 sollten Unternehmen aller Gesellschaftskonstellationen aber nicht vom zügigen Handeln abhalten. Schließlich ändert die Reform über 130 Gesetze und Verordnungen. In einem extra herausgegebenen interdisziplinären Whitepaper beleuchten die Fachexperten der ETL Rechtsanwälte daher in sechs Beiträgen die wichtigsten Änderungen und ihre Folgen für die Unternehmen in Deutschland.
Damit wollen die Fachexperten der ETL Rechtsanwälte rechtzeitig Klarheit bei den potenziellen Betroffenen schaffen und für die Folgen der „Jahrhundertreform“ sensibilisieren. Wen betrifft die MoPeG-Reform? Was sind die wichtigsten Neuerungen? Wo besteht der dringendste Handlungsbedarf? Auf 24 Seiten gibt das Whitepaper kompakt und ansprechend illustriert – „so lang wie nötig und so kurz wie möglich“ – einen Überblick über die Eckpunkte der Verordnung.
Der ETL-Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Jörg Hahn erläutert, wie der Kern der MoPeG-Reform aufgebaut ist. ETL- Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel weist auf rechtliche und wirtschaftliche Fallstricke hin, die es zu beachten gilt. In zwei weiteren Beiträgen betrachtet die ETL-Fachanwältin für Medizinrecht Katrin-C. Beyer die Änderungen der MoPeG-Reform für Ärzte und Zahnärzte. Ein abschließender Beitrag untersucht, ob die MoPeG-Reform das Ende für Partnerschaftsgesellschaften bedeutet.
Das MoPeG reformiert das in großen Teilen mehr als 100 Jahre alte deutsche Recht der Personengesellschaften und passt dieses der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Die Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das Recht der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und auch der Kommanditgesellschaft (KG), um nur die wichtigsten zu nennen, werden dabei grundlegend neu gefasst und strukturiert. Dementsprechend ergibt sich nach Auffassung der ETL Rechtsanwälte „Handlungsbedarf für nahezu alle Gesellschaftskonstellationen.“
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