Monatliche Pauschale für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit ist steuerpflichtig!
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine von einem Arbeitgeber neben dem Grundlohn gezahlte monatliche Pauschale für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit nicht steuerfrei ist, wenn diese ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Leistungen gezahlt wird (FG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2020 – 10 K 410/17 H(L)).