Liquidation einer GmbH - Anforderungen an den Inhalt der vom Liquidator abzugebenden Versicherung
Der BGH hat mit Beschluss vom 24. September 2024 (AZ: II ZB 15/23) entschieden:
Die vom Liquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 67 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 4, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Satz 3, § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG abzugebende Versicherung muss enthalten, dass er auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum keinem Berufs- oder Gewebeverbot unterliegt, das dem in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbHG genannten Verbot vergleichbar ist.
Ergänzender Hinweis:
Als Bestellungshindernisse für Geschäftsführer und Liquidatoren (sogenannte „Inhabilität“) zählen u.a. das Bestehen einer Betreuung unter Einwilligungsvorbehalt, die Verurteilung hinsichtlich bestimmter Insolvenz- oder Vermögensstraftaten sowie ausgesprochene Berufs- bzw. Gewerbeverbote. Die beiden letztgenannten Hindernisse bestehen dabei auch bei entsprechenden Verurteilungen oder Verboten in der EU bzw. in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.