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Kommt eine strafbare Mittäterschaft durch "stillschweigendes Einvernehmen" in Betracht?

Kommt eine strafbare Mittäterschaft durch
Frage des Tages
21.06.2024

Kommt eine strafbare Mittäterschaft durch "stillschweigendes Einvernehmen" in Betracht?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 10.04.2024 – 5 StR 85/24). In den Entscheidungsgründen des Beschlusses heißt es:

„Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 Abs. 1 StGB hält rechtlicher Prüfung stand. Der Einsatz des Messers gegen den Geschädigten war nach den Feststellungen vom gemeinsamen Tatplan des Angeklagten und des Zeugen B. umfasst. Die Annahme des Landgerichts, die letztlich zum Tode des Geschädigten führenden Handlungen des Zeugen B. seien vom stillschweigenden Einverständnis des Angeklagten gedeckt gewesen, beruht auf einer Gesamtschau aus dem Verhalten des Angeklagten, seiner Kenntnis von der Bewaffnung des Zeugen B. und von dessen Ausruf, er werde den Geschädigten umbringen. Indem der Angeklagte den Geschädigten unter diesen Umständen zuerst angriff, schloss er sich dem Tatplan des Zeugen B. an und billigte auch den Messereinsatz.“

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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