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Können auf Wunsch des Betroffenen mehrere Betreuer bestellt werden?

Können auf Wunsch des Betroffenen mehrere Betreuer bestellt werden?
Frage der Woche
16.12.2022

Können auf Wunsch des Betroffenen mehrere Betreuer bestellt werden?

Grundsätzlich nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 – XII ZB 211/22). Im Leitsatz heißt es:

„Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.“

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Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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