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Keine Zurückweisung der Kündigung mangels Originalvollmacht wegen Verwirkung

Keine Zurückweisung der Kündigung mangels Originalvollmacht wegen Verwirkung
Aktuelles
27.06.2024

Keine Zurückweisung der Kündigung mangels Originalvollmacht wegen Verwirkung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat zu einem für Theorie wie Praxis interessanten Thema entschieden, leider eine damit im Zusammenhang stehende Frage nicht beantwortet (LAG Köln, Urt. v. 02.05.2024 – 6 Sa 274/23).Im Leitsatz zu 1.) und 2.) des Urteils heißt es:

„Ob § 4 KSchG auch auf Fälle anwendbar ist, in denen zuvor die Kündigung gemäß § 174 BGB mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurückgewiesen wurde, kann in einem Fall wie dem vorliegenden offenbleiben.

Versäumt der Kläger nicht nur die Klagefrist gemäß § 4 KSchG sondern nimmt er darüber hinaus auch noch die später erhobene Kündigungsschutzklage zurück, so hat er das Recht verwirkt, sich später auf die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 174 BGB zu berufen.“

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Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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