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Keine Umsatzsteuer bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Keine Umsatzsteuer bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Aktuelles
03.02.2020

Keine Umsatzsteuer bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 05.09.2019 – V R 57/17, DB 2019, 2775):

Die Veräußerung von `gebrauchten` Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.

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Autor(en)


Holger Pape
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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