Keine Umsatzsteuer bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 05.09.2019 – V R 57/17, DB 2019, 2775):
Die Veräußerung von `gebrauchten` Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.