Kein Anspruch des nicht bedürftigen und volljährigen Kindes auf Kindergeld
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat im Leitsatz zu 1.) und 2.) wie folgt entschieden (OLG Braunschweig, Beschl. v. 25.04.2023 – 1 UF 13/23):
„Besteht wegen fehlender Bedürftigkeit kein Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes gegen seine Eltern, so steht diesem auch kein unterhaltsrechtlicher Anspruch auf Auskehrung des von den Eltern bezogenen Kindergeldes zu.
Die einschlägigen steuer- und sozialrechtlichen Regelungen legen es nahe, dass das Kindergeld bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes auch familienrechtlich den Eltern zusteht, so dass keine Grundlage für einen aus § 242 BGB hergeleiteten Auskehrungsanspruch ersichtlich ist.“