Kein Anspruch aus einer Zahnzusatzversicherung wegen einheitlichen Versicherungsfalls
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat die Klage einer Versicherungsnehmerin gegen eine Versicherungsgesellschaft im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung abgewiesen (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.10.2021 – 7 U 70/20). Im Leitsatz heißt es:
„Erfordert eine akute Parodontosebehandlung aufgrund der Schwere der Grunderkrankung eine engmaschige Nachsorge durch regelmäßige Erhebung des Parodontosestatus, bilden Akut- und Nachsorgebehandlung einen einheitlichen Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsfall wird laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht dadurch beendet, dass die medizinisch gebotene Nachsorgebehandlung in medizinisch nicht vertretbarer Weise unterbleibt.“