Kein Anspruch auf eine tariflich geregelte Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat die Klage einer Arbeitnehmerin überwiegend abgewiesen (LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.08.2024 – 14 SLa 303/24). Diese hatte auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP), die in einem Tarifvertrag geregelt war, geklagt. Allerdings sah der Tarifvertrag vor, dass der Anspruch für Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, nicht bestehen sollte.
Zwar gab es die IAP nach dem maßgeblichen Tarifvertrag für Arbeitnehmer, die sich im Krankengeld bzw. Kinderkrankengeldbezug befanden. Anders als die Vorinstanz erkannte das LAG hierin aber keine willkürliche Unterscheidung von verschiedenen Arbeitnehmergruppen.