Kann sog. Standardsoftware Gegenstand eines Kaufvertrages sein?
Ja, ein Standardtextverarbeitungsprogramm beispielsweise kann Gegenstand eines Kaufvertrages sein.
Zum Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte von einem Unternehmer siehe § 453 BGB sowie §§ 327 ff. BGB.