Kann Kurzarbeit auf der Grundlage eines vorformulierten Arbeitsvertrages eingeführt werden?
Ja, eine Einführung von Kurzarbeit durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach herrschender Auffassung möglich.
Siehe dazu auch den Beitrag von Markovic in DB 2021, 2626 ff. sowie ArbG München, Urt. v. 19.07.2021 – 33 Ca 13634/20.