Kann die Fahrerlaubnis bei lediglich unbewusster Drogeneinnahme entzogen werden?
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat dazu wie folgt entschieden (OVG Magdeburg, Beschl. v. 26.10.2022 – 3 M 82/22, NJW-Spezial 2022, 714):
„Wer sich auf eine unbewusste Drogeneinnahme beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.“
Ergänzender Hinweis
In dem durch das OVG entschiedenen Fall reichte das Vorbringen des Betroffenen nicht aus, um den Entzug der Fahrerlaubnis rückgängig zu machen.