Kann der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei „Kurzarbeit Null“ (anteilig) gekürzt werden?
Ja, nach inzwischen überwiegender Auffassung besteht ein solches Kürzungsrecht des Arbeitgebers (siehe dazu unter anderem ArbG München, Urt. v. 19.07.2021 – 33 Ca 13634/20 und LAG Düsseldorf, Urt. v. 12.03.2021 – 6 Sa 824/20, DB 2021, 1142 sowie den Aufsatz von Markovic in DB 2021, 2626 ff.).