Kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der 3G-Regel seinen Nachweispflichten nicht nachkommt?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ob das ohne oder nur nach einer vorherigen, einschlägigen Abmahnung geschehen kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
Siehe dazu auch Kleinebrink, DB 2022, 392 (394 f.).