Kann der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung bei einem Grundstück auf der Grundlage der Schätzung eines Gerichts erfüllt werden?
Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 08.12.2021 – 12 U 110/21). Damit kann in einem solchen Fall kein Sachverständigengutachten verlangt werden. Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:
„Ein Erbe kann grundsätzlich durch Schätzung eines hessischen Ortsgerichts seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 2314 BGB nachkommen.“