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Kann das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ verstanden werden?

Kann das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ verstanden werden?
Frage der Woche
04.01.2024

Kann das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ verstanden werden?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit einer Bestimmung im StVG (BGH, Urt. v. 14.11.2023 – VI ZR 98/23). Im Leitsatz heißt es:

„Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein ´Ziehen´ im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG.“

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