Kann das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ verstanden werden?
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit einer Bestimmung im StVG (BGH, Urt. v. 14.11.2023 – VI ZR 98/23). Im Leitsatz heißt es:
„Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein ´Ziehen´ im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG.“