Kann das Grundbuchamt eine Grundbuchumschreibung verweigern, wenn es von der Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts ausgeht?
Ja, das ist denkbar. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschieden, dass das Grundbuchamt einen Eintragungsantrag zurückweisen darf, wenn es sichere Kenntnis davon hat, dass die beantragte Eintragung auf einem sittenwidrigen Rechtsgeschäft beruht (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.03.2022 – 2 W 10/22, NJW-Spezial 2022, 705).