Kann außergerichtliche Korrespondenz den Arbeitgeber hinsichtlich der Schlussformel im Arbeitszeugnis binden?
Das scheint nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) München nicht ausgeschlossen, auch wenn im konkret entschieden Fall die klagendende Arbeitnehmerin unterlegen ist (LAG München, Urt. v. 15.07.2021 – 3 Sa 188/21 m. Anm. Hofmann in DB 2022, 2287).