Ist die Verwendung von Gendersternchen in einer Stellenanzeige diskriminierend?
Nein, meint das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.06.2021 – 3 Sa 37 öD/21). Im Leitsatz heißt es:
„1. Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiert mehrgeschlechtlich geborene Menschen nicht.
- Ziel des Gendersternchens ist es, niemanden zu diskriminieren und die Vielfalt der Geschlechter deutlich zu machen.
- Die Verwendung der Formulierung ´schwerbehinderte Bewerber*innen´ an Stelle der Formulierung „schwerbehinderte Menschen“ stellt keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.“