Ist der Konzernrabatt eine Kfz-Herstellers steuerpflichtiger Arbeitslohn?
Siehe dazu eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2022 (BFH, Urt. v. 16.02.2022 – VI R 53/18, m. Anm. Hick in DB 2022, 1291):
„Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, die nämlichen Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es sich bei den Preisnachlässen um lohnsteuerbaren Drittlohn.“