Startseite | Aktuelles | Ist das Zerstören eines „Radargeräts“ (Geschwindigkeitsmessvorrichtung) strafbar?

Ist das Zerstören eines „Radargeräts“ (Geschwindigkeitsmessvorrichtung) strafbar?

Ist das Zerstören eines „Radargeräts“ (Geschwindigkeitsmessvorrichtung) strafbar?
Frage der Woche
05.05.2021

Ist das Zerstören eines „Radargeräts“ (Geschwindigkeitsmessvorrichtung) strafbar?

Ja, so hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (BGH, Urt. v. 25.02.2021 – 3 StR 365/20):

„1. Eine Anlage im Sinne des § 316b Abs. 1 StGB ist eine systematische Zusammenstellung verschiedener Gegenstände für eine gewisse Dauer zu einem Funktionsablauf. Eine feste Verbindung mit dem Boden oder sonstige Ortsfestigkeit sind nicht erforderlich.

  1. Im Regelfall stellen Geschwindigkeitsmessvorrichtungen solche Anlagen dar und dienen der öffentlichen Sicherheit.“
Suchen
Autor(en)
Weitere interessante Artikel