Ist das Kleben für das Klima eine strafbare Nötigung (§ 240 StGB)?
Das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Siehe dazu etwa OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.02.2024 – 2 ORs 35 Ss 120/23, L&L 2024, 543 [Leitsatz zu 1.)]:
„Bei Blockadeaktionen mit Versammlungscharakter ist bei der Prüfung der Verwerflichkeit (§ 240 Abs. 2 StGB) eine Beurteilung aller für die Mittel-Zweck-Relation wesentlicher Umstände und eine Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht im jeweiligen Einzelfall vorzunehmen, ohne dass das mit der Blockade verfolgte inhaltliche Anliegen bewertet werden darf.“