Innerbetriebliche Ausschreibung eines Arbeitsplatzes (§ 93 BetrVG)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Beschl. v. 11.10.2022 – 1 ABR 16/21, NJW 2023, 864 [Leitsatz]):
„1. Der Arbeitgeber hat eine – vom Betriebsrat verlangte – innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen nach § 93 BetrVG vorzunehmen, bevor er eine Entscheidung über deren Besetzung trifft und den Betriebsrat zu der beabsichtigten personellen Maßnahme um Zustimmung ersucht.
- Die Ausschreibung kann grundsätzlich nicht während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholt werden.“