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Innerbetriebliche Ausschreibung eines Arbeitsplatzes (§ 93 BetrVG)

Innerbetriebliche Ausschreibung eines Arbeitsplatzes (§ 93 BetrVG)
Aktuelles
15.04.2023

Innerbetriebliche Ausschreibung eines Arbeitsplatzes (§ 93 BetrVG)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Beschl. v. 11.10.2022 – 1 ABR 16/21, NJW 2023, 864 [Leitsatz]):

„1. Der Arbeitgeber hat eine – vom Betriebsrat verlangte – innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen nach § 93 BetrVG vorzunehmen, bevor er eine Entscheidung über deren Besetzung trifft und den Betriebsrat zu der beabsichtigten personellen Maßnahme um Zustimmung ersucht.

  1. Die Ausschreibung kann grundsätzlich nicht während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholt werden.“
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Autor(en)


Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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