Hat ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt?
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 26.04.2023 – IV ZB 11/22).