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Handelte es sich bei Corona-Impfungen in Impfzentren um eine hoheitliche Aufgabe?

Handelte es sich bei Corona-Impfungen in Impfzentren um eine hoheitliche Aufgabe?
Frage des Tages
08.08.2024

Handelte es sich bei Corona-Impfungen in Impfzentren um eine hoheitliche Aufgabe?

Ja, sagt das Oberlandesgericht (OLG) OLG Hamm (OLG Hamm, Urt. vom 19.06.2024 – 3 U 119/23). Im Rahmen der Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 haben die impfenden Ärztinnen und Ärzte sowie deren MitarbeiterInnen im Jahr 2021 in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne gehandelt. Die daraus resultierende Haftungsübernahme des Staates gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG schließt Direktansprüche etwaiger Geschädigter gegen die impfenden Ärztinnen und Ärzte sowie ihre MitarbeiterInnen aus.

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Autor(en)


Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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