Haftung für psychischen Schaden nach einem Verkehrsunfall
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat wie folgt entschieden (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 29.06.2020 – 22 U 128/19):
1. Erleidet ein Kraftfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Motorrad, dessen Fahrer dabei tödlich verunglückt, lediglich psychische Schäden in Form einer pathologischen Verarbeitung des Geschehens, steht ihm ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
2. Hinsichtlich der Bewertung der Beeinträchtigungen kann der Grad der Schädigungsfolgen herangezogen werden, wobei der Senat hinsichtlich der Plausibilität der Schmerzensgeldhöhe auf die Dauer der Beeinträchtigung abstellt.
3. Auf einer weiteren Stufe ist allerdings eine wertende Betrachtung vorzunehmen, die zu einer Herabsetzung des Schmerzensgeldes führt, da allein die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr das Risiko in sich birgt, Zeuge eines Fremdunfalls zu werden und damit psychisch traumatisierende Situationen zu erleben.