Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers?
Der BGH verneint in dem durch ihn entschiedenen Fall eine solche Pflicht (siehe dazu BGH, Urt. v. 15.09.2020 – II ZR 20/19, NJW-Spezial 2020, 687):
Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger zur Last gelegt wird.