Hälftige Verteilung der Haftung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem Kfz
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden, dass die Haftung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem Pkw je zur Hälfte zwischen den Unfallbeteiligten aufzuteilen sei (OLG Dresden, Urt. v. 08.03.2022 – 14 U 1267/21). Maßgeblich war für das Gericht vor allem, dass sich beide Unfallbeteiligte hätten wahrnehmen können und müssen, um den Unfall zu verhindern.