Startseite | Aktuelles | Gilt die sog. 1 %-Regelung auch beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der behauptet, das Dienstfahrzeug nicht für Privatfahrten verwendet zu haben?

Gilt die sog. 1 %-Regelung auch beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der behauptet, das Dienstfahrzeug nicht für Privatfahrten verwendet zu haben?

Gilt die sog. 1 %-Regelung auch beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der behauptet, das Dienstfahrzeug nicht für Privatfahrten verwendet zu haben?
Frage der Woche
20.03.2021

Gilt die sog. 1 %-Regelung auch beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der behauptet, das Dienstfahrzeug nicht für Privatfahrten verwendet zu haben?

Siehe hierzu eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH, Beschl. v. 16.10.2020 – VI B 13/20, NJW 2021, 656):

„1. Die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn. Die belastbare Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um die Besteuerung des Nutzungsvorteils auszuschließen.

2. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, die für ihre GmbH ertragsteuerlich als Arbeitnehmer tätig werden und denen die GmbH einen betrieblichen PKW aufgrund dienstvertraglicher Vereinbarung auch zur Privatnutzung überlassen hat.“

Suchen
Themen
Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel