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Gilt der Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft auch schon vor Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit?

Gilt der Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft auch schon vor Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit?
Frage der Woche
20.06.2020

Gilt der Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft auch schon vor Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit?

Ja, das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme (BAG, Urt. v. 27.02.2020).

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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